Sperrbrunnen DOK, Stilllegung: Verfahren eingeleitet

Aktualisiert: 6. September 2020
Unnötige Sperrbrunnen am Donau-Oder-Kanal: Das Verfahren zur Stilllegung wurde laut MA 31 eingeleitet. Zuständig: die oberste Wasserrechtsbehörde, das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Es geht um die Sperrbrunnenreihe LB1 bis LB16 (türkis). © Umweltbundesamt


Ende Mai 2020 habe ich mich bei der MA 31 (Wiener Wasser) nach dem aktuellen Stand in Sachen Sperrbrunnenreihe am Donau-Oder-Kanal erkundigt. Mit diesen Sperrbrunnen pumpt die Stadt Wien seit mehr als zehn Jahren unnötig Grundwasser aus der Lobau in die Donau – im Umfang von bis zu zwei Drittel der Wassermengen, die dem Nationalparkgebiet über die Neue Donau zugeführt werden (siehe Lobau: Wasserentzug durch unnötige Sperrbrunnen).

Ein Schritt weiter. Ende Juni 2020 erteilte mir die MA 31 die folgende Auskunft: „Das Wasserrechtsverfahren für die Außerbetriebnahme der Sperrbrunnenreihe wurde eingeleitet. Im Zuge dieses Verfahrens, sind weitere Maßnahmen und Untersuchungen erforderlich. Die Dauer dieses Verfahrens ist unsererseits noch nicht abschätzbar.“

Wie sich herausstellte, läuft das Verfahren vor der obersten Wasserrechtsbehörde der Republik, beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.
Die Zuständigkeit ergibt sich wohl aus § 100 Abs. 1 Ziffer f Wasserrechtsgesetz: “ … für Wasserversorgungsanlagen eines Versorgungsgebietes von mehr als 1 000 000 Einwohnern, jedoch ausschließlich der Verteilungsanlagen; …„.

Rätselhaft ist natürlich, welche „Maßnahmen“ und „Untersuchungen“ in dieser Frage überhaupt erforderlich sein sollten. Diese Sperrbrunnenreihe war ja ursprünglich bloß eine Sofortmaßnahme, um Kontaminationen des Grundwassers im Bereich des Brunnenfelds des Grundwasserwerks Lobau durch Altlasten im Bereich des OMV-Tanklagers zu verhindern. Dass diese Sperrbrunnen seit Langem unnötig sind, wurde spätestens 2013 amtlich festgestellt (siehe Gesicherte Altlast W12: Tanklager Lobau). Da der Grund für den Betrieb dieser Sperrbrunnen nicht mehr existiert, sollte ihre Stilllegung eigentlich umgehend bewilligt werden können.

Oberste Wasserrechtsbehörde schweigt bisher. Also habe ich mich Anfang Juli per einfacher Mail an das zuständige Bundesministerium gewendet: Welche „Maßnahmen“ und „Untersuchungen“ sind in diesem Zusammenhang überhaupt erforderlich, und wie lange könnte es bis zur Bewilligung der beantragten Stilllegung dauern? Auf eine Antwort warte ich bis heute vergebens. Ich hätte diese Anfrage wohl auch über fragdenstaat.at stellen sollen.

Anfragen über fragdenstaat.at. Warum über fragdenstaat.at und was ist das überhaupt? Kurz: Die Website fragdenstaat.at ist ein Service des Forums Informationsfreiheit. Es erleichtert allen Bürgerinnen und Bürgern, Behörden auf Basis der existierenden Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder um Auskünfte zu beliebigen Themen zu ersuchen. Der Vorteil: Solche Anfragen können nicht einfach ignoriert werden, Auskunftsverweigerungen sind zu begründen, auf Antrag auch per Bescheid – und gegen diesen kann im Fall Wiens Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien eingelegt werden (siehe Wiener Auskunftspflichtgesetz).

Seit die MA 31 einmal eine meiner Anfragen zum Grundwasserwerk Lobau unter den Tisch fallen ließ, bevorzuge ich den Weg über fragdenstaat.at. Ein weiterer Vorteil: Inhalt und Verlauf dieser Anfragen sind öffentlich einsehbar, meine jüngste Sperrbrunnen-Anfrage etwa unter Sperrbrunnen Lobau/Donau-Oder-Kanal, Betriebseinstellung.

Anfragen Grundwasserwerk Lobau, EU-Umweltrecht. Ich habe weitere Anfragen zum Grundwasserwerk Lobau und zum EU-Umweltrecht an die Stadt Wien gerichtet, mit deren Ergebnissen ich mich in zukünftigen Beiträgen befassen werde. Für alle diese Anfragen gibt es aber bereits Zusammenfassungen, die sich auf fragdenstaat.at nachlesen lassen, und zwar unter folgenden Links:

Grundwassereinspeisung in das Wiener Trinkwassernetz, Quellen (fragdenstaat.at)

Grundwasserbedarf der Stadt Wien, fast ausschließliche Deckung aus der Lobau (fragdenstaat.at)

Grundwasserwerk Lobau und Verschlechterungsverbot der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (fragdenstaat.at)

Nationalpark Donau-Auen, Wiener Teil, Flächen geschützter Lebensraumtypen und ihr Erhaltungszustand (fragdenstaat.at)

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